Konditionen
Kosten der Anteilscheine
Jeder Mieter ist zugleich Genossenschafter und deshalb verpflichtet, den entsprechend der Grösse seiner Wohnung und der Siedlung festgelegten Anteilscheine zu übernehmen. Die Einzahlung hat mindestens 14 Tage vor Bezug der Wohnung zu erfolgen. Auflistung der Anteilscheinkosten nach Siedlung:
Renovationskosten
Für alle Neumieter gilt ein nicht rückzahlbarer Renovationskostenanteil von CHF 500.-
Dafür wird die Wohnung in ausgezeichnetem Zustand übergeben.